Allgemeiner Hinweis: Wenn hier im Text von „IMINA“ gesprochen wird und es nicht näher benannt ist, wer sich dahinter verbirgt, so ist immer die Person Claudia Bernert als Gründerin und Inhaberin gemeint. Claudia Bernert arbeitet mit einem Kompetenznetzwerk, bestehend aus verschiedenen Personen unterschiedlicher wissenschaftlicher und praktischer Disziplinen und Wirtschaftsbranchen, zusammen. Auch dieses Kompetenznetzwerk ist Bestandteil von „IMINA“. Wenn hier im Text von „Referenten“, „Seminarleitern“ oder „Trainern“ gesprochen wird, so sind diese Begrifflichkeiten synonym für die durchführenden Personen von Bildungsveranstaltungen zu sehen.
Anfrage über das Kontaktformular
Die Kontaktaufnahme mit IMINA über das Kontaktformular stellt sowohl für den Anfragenden als auch für die antwortende Person (in der Regel Frau Claudia Bernert) einen für beide Seiten unverbindlichen Kommunikationsaustausch dar. Sowohl der digitale Kommunikationsweg als auch ein möglicherweise daraus resultierender telefonischer Erstkontakt, dient dem Zwecke der Ersterhebung und Überprüfung, inwiefern für das jeweilige Anliegen IMINA (Claudia Bernert und Personen ihres Kompetenznetzwerkes) die richtige Ansprechpartnerin ist. Der anfragenden Seite werden keine Aufwandskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt sowohl für anfragende Unternehmen bzw. deren ausführende Mitarbeitenden als auch für interessierte Privatpersonen.
Persönliche Inhouse-Erstbegegnung im Unternehmen
Im Falle dessen, dass IMINA (vertreten durch Frau Claudia Bernert) als dienstleistende Unternehmensberaterin, Organisationsentwicklerin bzw. Personalentwicklerin (Coach und Trainerin) zum Zwecke des persönlichen Kennenlernens, der konkreten Bedarfsermittlung und ggf. daraus entstehender Angebotserstellung für die anfragende Seite von dieser eingeladen wird, stellt IMINA für diese persönliche Erstbegegnung der anfragenden Seite Aufwände in Rechnung, wenn folgende Situation eingetreten ist:
- Der vereinbarte Inhouse-Termin wird kurzfristig abgesagt. Kurzfristig bedeutet hierbei, dass der Termin spätestens am Vortag verändert wird.
Es werden hier mögliche Stornierungskosten von Fahrkarten und Unterkunft in Rechnung gestellt.
Gültigkeit der Angebotserstellung
Schriftliche Angebote für Inhouse-Veranstaltungen in den Unternehmen hinsichtlich der Begleitung und Implementierung von Wissensmanagement-Prozessen, Organisationsentwicklungen, Coachings, Trainings und sonstiger Beratungsdienstleistungen, sind drei Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit und bei fortbestehendem Unterstützungsinteresse werden die Angebote neu verfasst. Der Gültigkeitszeitraum bezieht sich auf das Erstelldatum des Angebots. Dasselbe gilt für mündlich besprochene Angebote. Zur Wahrung des Bezugsdatums für eine mündliche Absprache, behält sich IMINA (ausführend Frau Claudia Bernert) vor, dieses Angebotsdatum zu notieren.
Dieselbe Regelung gilt auch für Privatpersonen, die ein persönliches Coaching, eine Beratung oder ein Training wahrnehmen möchten.
Aus dem Angebot ist ein Leistungsvertrag geworden
Änderungen im Leistungsumfang für Inhouse-Veranstaltungen in Unternehmen
Sollten sich bei den Vertragspartnern Änderungswünsche im Leistungsumfang ergeben, so können diese in schriftlicher Form jeweils beantragt werden. Die empfangende Seite prüft diese Wünsche inwiefern diese umsetzbar sind und ob sich ggf. daraus neue Bedingungen ergeben. Sollten sich neue Bedingungen ergeben, werden diese ggf. in eine neue Angebotserstellung bzw. Vertragsänderung münden. Zeitnah wird der antragstellenden Seite in schriftlicher Form und ggf. begründend die Entscheidung hinsichtlich einer Ablehnung oder Zustimmung mitgeteilt.
Änderungen in der Leistungserbringung für Inhouse-Veranstaltungen in Unternehmen von Seiten IMINA: allgemein
In der Regel ist Frau Claudia Bernert eine der ausführenden bzw. leistungserbringenden Personen in den firmeninternen Beratungs-, Coaching- oder Trainingsanlässen. Es können jedoch unvorhergesehene Situationen, wie zum Beispiel Krankheit oder höhere Gewalt, eintreten, in denen es zu Veränderungen hinsichtlich der ausführenden Person kommen kann. Dadurch kann es zu Veränderungen hinsichtlich der Didaktik bzw. Abläufen gerade in Seminaren, Workshops oder Moderationsprozessen kommen. Diese Änderungen berechtigen jedoch nicht zu einem Rücktritt oder Minderung des Vertrages bzw. des vereinbarten Rechnungsbetrages von Seiten der teilnehmenden Personen bzw. ausführenden Personen des Auftraggebers. Es werden der zu erbringende Leistungsumfang und Leistungsinhalt gewahrt. Sollte kein Referentenwechsel kurzfristig möglich sein, wird umgehend mit den Vertretern des Auftrag gebenden Unternehmens ein Ersatztermin vereinbart. Die Information der Veranstaltungsteilnehmenden obliegt bei dem Auftraggeber.
Änderungen in der Leistungserbringung für Inhouse-Veranstaltungen in Unternehmen von Seiten IMINA: speziell
Die Besonderheit von Coaching-Anlässen hinsichtlich eines persönlichen Vertrauensverhältnisses und einer Verschwiegenheitsverpflichtung erfordert eine andere Vorgehensweise. Sollte von Seiten Claudia Bernerts unvorhergesehene Terminänderungen eintreten, wird sie umgehend die betreffende Person darüber informieren und mit ihr einen neuen gemeinsamen Kontakt-Termin vereinbaren. Die vereinbarte Leistungsvergütung von Seiten des Auftraggebers bleibt davon unberührt. Dieser Termin wird nicht in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Coaching-Anlässe, welche im Rahmen des Leistungsvertrages durch Coaches aus dem Kompetenznetzwerk von IMINA geführt werden.
Änderung in der Leistungsempfängnis für Inhouse-Veranstaltungen in Unternehmen wie zum Beispiel Stornierungen oder Umbuchungen von Seiten des Auftraggebers
Stornierung:
Stornierungen von Inhouse-Veranstaltungen müssen stets schriftlich verfasst sein. Dies kann über den Postweg oder über den E-Mail-Weg erfolgen.
Stornierungen sind bis 45 Kalendertage vor dem angegebenen bzw. vereinbarten Veranstaltungstermin einmalig und kostenfrei. Dies inkludiert sämtliche terminierten schriftlichen Vereinbarungen wie zum Beispiel Beratungstermine, Seminartermine, Moderationstermine und Coachingtermine. Entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum des Stornierungswunsches. Bei Stornierung des Ersatztermines wird die vereinbarte Honorarsumme bzw. Tagespauschale vollständig fällig.
Sämtliche Leistungsangebote von IMINA sind in der Regel individuelle, passgenaue und unternehmensorientierte Lösungen, die einer zum Teil intensiven Vorbereitung und Ausarbeitung bedürfen. Sollte der Auftraggeber einen Termin bis 30 Kalendertage vor der Zusammenkunft stornieren, dann stellt IMINA den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vorbereitungsaufwand errechnet sich aus dem zeitlichen Umfang (Basis ist der vereinbarte Stundensatz für Beratungs-/Coachingdienstleistungen) und aufgewandter Materialkosten (Druck- und Kopiererzeugnisse).
Bei einer Absage bis 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, stellt IMINA auf Basis der vertraglich vereinbarten Honorarsätze beziehungsweise Tagespauschalen dem Auftraggeber jeweils 50% der Vergütungssätze in Rechnung. Die volle Summe (Honorar, Tagespauschale bzw. Seminarkosten) wird bei einer Stornierung binnen 10 Kalendertagen oder eines Nichterscheinens am Tag der Veranstaltung berechnet.
Bezüglich einer Stornierung von Coachingterminen gilt folgende Regelung:
Gebühren in Höhe von 30% des vereinbarten Stundensatzes und der vereinbarten Zeit werden von IMINA erhoben, wenn der Termin vom Coachee oder der Auftrag gebenden Person innerhalb von 7 Kalendertagen bis zwei Tage vor dem Termin abgesagt wird. Wird der Termin innerhalb von zwei Tagen vor dem Termin abgesagt, dann berechnet IMINA 50% des vereinbarten Honorars und behält sich vor, etwaige Stornogebühren von Fahrkarten und Unterkunft in Rechnung zu stellen. Bei einer Terminabsage von 24 Stunden und weniger vor dem Termin, stellt IMINA den komplett vereinbarten Stundensatz unter der Berücksichtigung der vereinbarten Begegnungszeit in Rechnung.
Umbuchung:
Umbuchungen von Inhouse-Veranstaltungen müssen stets schriftlich verfasst sein. Dies kann über den Postweg oder über den E-Mail-Weg erfolgen.
Umbuchungsanlässe können zum Beispiel Terminverschiebungen, die Veränderung der Teilnehmendenzahl oder die Person des Teilnehmenden sein.
Bei Terminverschiebungen für Inhouse-Veranstaltungen gilt, dass diese bis 45 Kalendertage vor dem angegebenen bzw. vereinbarten Veranstaltungstermin einmalig erfolgen können und kostenfrei sind. Bei Umbuchung des Ersatztermines wird die vereinbarte Honorarsumme bzw. Tagespauschale vollständig fällig.
Veränderungen bezüglich der Teilnehmendenzahl in Workshops, Seminaren und Moderationsanlässen müssen IMINA unverzüglich mitgeteilt werden. Gerade in diesen Veranstaltungen spielt für die Seminar-, Workshop- und Moderationsvorbereitung die Zahl der Teilnehmenden eine große Rolle. IMINA steht für Bildungsqualität und gestaltet auf Basis ihrer wissenschaftlichen Fundierung in der Erwachsenenbildung ihre Lernarrangements und didaktischen Methoden unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl. Bei einer Veränderung in Bezug auf die Gruppengröße gilt, dass bis 45 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin diese für den Auftraggeber kostenfrei ist. Findet diese Änderungsankündigung bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung statt, dann stellt IMINA den möglicherweise entstehenden Abänderungsaufwand in Rechnung. Der Abänderungsaufwand errechnet sich aus dem zeitlichen Umfang (Basis ist der vereinbarte Stundensatz für Beratungs-/Coachingdienstleistungen) und aufgewandter Materialkosten (Druck- und Kopiererzeugnisse).
Sollte sich die Gruppengröße so verändern, dass dies Auswirkungen auf die benötigte Zahl der Trainer bzw. Moderatoren hat, dann greift der Punkt: „Änderungen im Leistungsumfang für Inhouse-Veranstaltungen“.
Grundsätzlich ist der personelle Tausch von Teilnehmenden möglich. Beziehungsweise ist bei Stornierung eines Teilnehmers die Stellung eines Ersatzteilnehmers möglich. Der Auftraggeber bzw. seine vertretende Person informiert hierzu spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn IMINA (Claudia Bernert oder die ausführende Person aus dem IMINA-Kompetenznetzwerk).
Für sämtliche Inhouse-Veranstaltungen des Auftrag gebenden Unternehmens gilt, dass dieses für Seminar-, Konferenz- und/oder Coaching-Räumlichkeiten verantwortlich ist. Dies beinhaltet auch die Kostenübernahme bei Stornierung und Umbuchung. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch der Seminargebühr, sollte der Teilnehmer nicht die volle Leistung nutzen.
Haftung bzw. Haftungsausschluss für Inhouse-Leistungen in Unternehmen
IMINA (Claudia Bernert und die ggf. ausführenden Personen ihres Kompetenznetzwerkes) sorgt für eine hohe Qualität in der Leistungserbringung. Aus diesem Grund legt IMINA großen Wert auf eine genaue Ist-Analyse der Unternehmenssituation und der konkreten, passgenauen Veränderungszielvereinbarung von Seiten des Kunden, um kundenorientierte Interventionen anzubieten. IMINA sorgt dafür, dass sie ihre Kompetenzen stetig reflektiert und weiter entwickelt, um den Qualitätsansprüchen zu genügen. Allerdings garantiert IMINA nicht den persönlichen Lern- und Veränderungserfolg von Veranstaltungsteilnehmenden. Die Ausgestaltung, Umsetzung und Lernergebnisverantwortung liegen bei den leistungsnehmenden Personen bzw. Unternehmen. Folglich schließt IMINA an dieser Stelle eine Haftung und damit Rückerstattung für ggf. nicht erreichte Ziele oder erwünschte Ergebnisse aus. Während der Seminar-Veranstaltungen sorgt IMINA für die Vermittlung der Inhalte. Die Teilnehmenden sorgen und haften für sich bzw. stehen im Haftungsschutz des Auftrag gebenden Unternehmens.
Widerruf für Inhouse-Leistungen In Unternehmen
Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kundenunternehmen und IMINA, die sich aus der beiderseitigen Annahme des Angebotes ergeben, können binnen der gesetzlichen 14 Tage schriftlich von beiden Vertragspartnern widerrufen werden. Ist diese Frist überschritten, greift der Punkt: „Änderungen im Leistungsumfang für Inhouse-Veranstaltungen“.
Zahlungsbedingungen für Inhouse-Leistungen In Unternehmen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug zahlbar. Die vereinbarten Honorarsätze und Tagespauschalen sind in der Währung Deutschlands zu zahlen und verstehen sich zuzüglich der in Deutschland zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die offenen bzw. Jedermann seminare, webinare und E-Books sowie dem E-Kurs-Shop
IMINA bietet in ihrer "IMINA-Akademie" unter den Menüreitern "Wissenstraining" und "E-Books" diverse Bildungsangebote für interessierte Privatpersonen. Eine Anmeldung für eines der angebotenen Seminare bedeutet im ersten Schritt, dass dies eine Interessensbekundung von Seiten des Eintragenden ist. Zu einer verbindlichen Anmeldung und vertraglichen Leistungserbringung wird diese Interessensbekundung, sobald die interessierte Privatperson den Voraussetzungen zur verbindlichen Anmeldung entsprechend der an dieser Stelle erfolgenden E-Mail-Korrespondenz folgt und diese erfüllt. Dasselbe gilt für die Anmeldung zu Webinaren und den Bezug eines oder mehrerer Produkte aus dem E-Learning-Shop. Im Folgenden werden die einzelnen Angebote geregelt.
Offene bzw. Jedermann Seminare
Anmeldung
Interessierte Personen haben die Möglichkeit, sich direkt über den Anmeldebutton für das jeweilige Seminar einzutragen. Hierzu wählen sie aus den Terminvorschlägen den jeweiligen Wunschtermin. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass ein Interesse über das Kontaktformular bekundet werden kann. Der Interessierte erhält umgehend eine Kopie seiner Anfrage. Sobald die Interessensbekundung bei IMINA eingetroffen ist, erhält der Interessierte eine schriftliche Antwort mit den Einzelheiten des Seminars bzw. eine etwaige Terminvorschlagsänderung, sollten taggleich die verfügbaren Plätze für den Wunschtermin ausgeschöpft sein sowie der IMINA-Bankverbindung.
Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail mit der Kopie seiner Anmeldung und einer Zahlungseingangsbestätigung.
IMINA wird die Termine zum jeweiligen Seminarangebot kennzeichnen, die eine Ausschöpfung erreicht haben. Es besteht die Möglichkeit, sich dafür auf eine Warteliste setzen zu lassen. Hierzu formuliert der Interessent seinen Wunsch schriftlich. Bis spätestens 30 Kalendertage vor Seminarbeginn erhält der Interessent eine Information, sollte er von der Warteliste in den Wunschtermin rutschen können.
Die Anmeldung ist unter folgender Voraussetzung bestätigt:
- Die Seminargebühr ist auf dem angegebenen Konto eingegangen.
- Der Termin kann aufgrund der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl erfolgen. (Die minimale Teilnehmerzahl pro Seminar sind 5 Personen)
- Der Termin kann aufgrund der Verfügbarkeit von Seminarplätzen erfolgen. (Die maximale Teilnehmerzahl pro Seminar sind 10 Personen)
Vorbehalt
Die eingegangene Zahlung wird bei IMINA vorbehalten, bis die Teilnehmerzahl des Seminars die Kriterien erfüllt. Danach wird die Zahlung vereinnahmt. Sollte die Mindestzahl nicht erreicht werden, findet das Seminar zum angegebenen Termin nicht statt.
Die angemeldete Person erhält spätestens 30 Kalendertage vor Seminarbeginn hierzu eine schriftliche Information mit der Option, sich für einen anderen Termin einzutragen oder ihre Zahlung in voller Höhe zurückerstattet zu bekommen. Hierzu antwortet die interessierte Person auf die E-Mail. Zu erkennen ist die E-Mail an dem Absender: seminar [at] imina-wem.de
Die Rechnungsschrift für seine Unterlagen bekommt er, sobald die Leistungsanforderung (seine Teilnahme bzw. das Seminar) tatsächlich stattfindet.
Widerruf
Der Interessensbekundung kann binnen der gesetzlichen 14 Tage schriftlich von beiden Seiten widerrufen werden. IMINA versteht einen Widerruf der Interessensbekundung auch durch Nichtzahlung der Seminargebühr. Sollte diese binnen 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Antwort auf die Anmeldung nicht eingegangen sein, so verfällt die Interessensbekundung und gilt als widerrufen.
Stornierung und Umbuchung
Stornierungen und Umbuchungen (auf Ersatztermine) von offenen bzw. Jedermann-Seminaren müssen stets schriftlich verfasst sein. Dies kann über den Postweg oder über den E-Mail-Weg erfolgen.
Stornierungen und Umbuchungen sind bis 45 Kalendertage vor dem angegebenen bzw. vereinbarten Veranstaltungstermin einmalig möglich und kostenfrei. Die eingegangene Zahlung wird ohne Abzug an die angemeldete Person zurücküberwiesen. Bei einer Stornierung oder Umbuchung des Ersatztermins wird die volle Seminargebühr fällig. Die Berücksichtigung der Frist entfällt.
Bei Stornierungen und Umbuchungen bis 30 Kalendertage vor dem angegebenen Seminartermin werden 50% der Seminargebühren einbehalten. Eine Stornierung oder Umbuchung innerhalb der 30 Kalendertage bzw. ein Nichterscheinen haben die Vereinnahmung der vollen Seminargebühr zur Folge. Sollte innerhalb von 6 Monaten eine neue Seminaranmeldung zum ursprünglichen Seminarinhalt erfolgen, dann werden jeweils 50% der einbehaltenen Stornogebühren auf den Seminarpreis angerechnet. (Beispielrechnung: 100€ einbehaltene Stornogebühr bis 30 Kalendertage = Anrechnung auf die neue Seminargebühr i.H.v. 50€; 200€ einbehaltene Stornogebühr in der Zeit von 30 Kalendertagen bis zum Seminartermin = Anrechnung auf die neue Seminargebühr i.H.v. 100€). Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Seminargebühren für neue Terminsetzungen verändern. Es besteht kein Anspruch auf die Höhe der ursprünglichen Seminarpreisanzeige. Dies gilt aus der Sicht des Teilnehmenden bei Seminarpreiserhöhung und aus Sicht von IMINA bei Seminarpreissenkung. Ehemalige Seminarteilnehmer, die mglw. einen höheren Seminarpreis für denselben Veranstaltungstitel gezahlt haben könnten, haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Sowohl Seminarinhalte als auch Preisgestaltungen unterliegen marktorientierten Dynamiken.
Grundsätzlich gilt, dass Kosten der jeweiligen Seminarräumlichkeiten, die durch Stornierung und/oder Umbuchung innerhalb der 30 Kalendertage vor dem Seminarbeginn entstehen oder durch vorzeitiger Abreise des Teilnehmers aus dem Seminar anfallen, vom Teilnehmer zu tragen sind. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch der Seminargebühr, sollte der Teilnehmer nicht die volle Leistung nutzen.
Leistungserfüllung
Die Leistungserfüllung findet in für die Seminarveranstaltung von IMINA gebuchten Räumlichkeiten statt. Diese Räumlichkeiten sind in der Regel in Tagungshotels im Großraum Mannheims. Die Teilnehmer erhalten 14 Tage vor Seminarbeginn per E-Mail genaue Informationen zu den Rahmenbedingungen. Die möglicherweise entstehenden Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst. Diese sind nicht in den Seminargebühren enthalten. In den Seminargebühren sind Vormittags- und Nachmittagssnacks sowie erfrischende Getränke während der Veranstaltung berücksichtigt.
IMINA (Claudia Bernert und die ggf. ausführenden Personen ihres Kompetenznetzwerkes) sorgt für eine hohe Qualität in der Leistungserbringung. IMINA sorgt dafür, dass sie ihre Kompetenzen stetig reflektiert und weiter entwickelt, um den Qualitätsansprüchen zu genügen. Hierzu arbeitet IMINA im Vorfeld der Seminare mit Fragebögen, um den IST-Kenntnisstand und die IST-Situation der einzelnen Seminarteilnehmer abzuholen. Die dadurch erhobenen personifizierten Informationen unterliegen den unter dem Menüreiter „Datenschutz“ erklärten Bestimmungen. Die Ergebnisse fließen entpersonifziert in die Gestaltung der Seminarinhalte ein, um ggf. individuellen Lernbedürfnissen entsprechen zu können. Zum Ende des Seminars erfolgen sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form eine Erhebung von Teilnehmer-Feedbacks hinsichtlich der Seminargestaltung und eine Lernunterstützung in Form von Fragebögen, um eine persönliche Lernkurvendokumentation zu erstellen. Die Teilnehmenden haben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit ca. 4 Monate nach Beendigung der Bildungsveranstaltung, eine persönliche Kompetenzbilanzierung vorzunehmen (sogenannte Outcome-Erfahrung).
Allerdings garantiert IMINA nicht den persönlichen Lern- und Veränderungserfolg von Veranstaltungsteilnehmenden. Die Ausgestaltung, Umsetzung und Lernergebnisverantwortung liegen bei den leistungsnehmenden Personen. Folglich schließt IMINA an dieser Stelle eine Haftung und damit Rückerstattung für ggf. nicht erreichte Ziele oder erwünschte Ergebnisse aus. Während der Seminar-Veranstaltungen sorgt IMINA für die Vermittlung der Inhalte. Die Teilnehmenden sorgen und haften für sich. Eine Selbstsorge beinhaltet auch, dass Teilnehmende bei Störungen im Seminarablauf diese dem Seminarleiter, der Seminarleiterin taggleich persönlich rückmelden, so dass der oder die Trainerin die Möglichkeit zur Anpassung oder Veränderung haben. Die Formulierungen von Rückzahlungsgeboten bzw. Reklamationen im Nachgang der Veranstaltung sind nichtig. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch.
Änderung des Leistungsumfanges bzw. Erfüllungsortes
Es können unvorhergesehene Situationen eintreten, die einen Referentenwechsel, Referentenausfall, Seminarhotelwechsel oder eine Veränderung von Inhalt und Ablauf unter Wahrung des Angebotscharakters zur Folge haben. Die Teilnehmer werden bezüglich eines Seminarhotelwechsels unmittelbar bei Eintreten der Notwendigkeit informiert. Derartige Veränderungen führen nicht zu einer Berechtigung, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Rechnungsbetrages anzustreben.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars bei Ausfall des Trainers durch Krankheit. Dies inkludiert auch Ereignisse, die durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Situationen eintreten können. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Ersatz ihrer möglichen Reise-, Übernachtungs- sowie Arbeitsausfallkosten.
IMINA (Claudia Bernert oder ggf. die Personen aus ihrem Kompetenznetzwerk) haftet nicht für dadurch möglicherweise entstandener mittelbarer Schäden (Gewinnentgehen oder Ansprüche Dritter). IMINA ist sehr daran gelegen, einen Trainerersatz zu stellen. Dies kann bei Kurzfristigkeit jedoch zu Ablaufirritationen führen. Diese sind nicht zu beanstanden.
Urheberrecht und Copyright von Seminarinhalten
In den Seminaren werden Wissensinhalte und Fähigkeitsbildende Anwendungen vermittelt. Diese können in schriftlicher Form in Seminarpapieren oder in erlebter Form erfolgen. Sowohl die Inhalte, als auch die angewandten Methoden, didaktische Aufbereitung und konzeptionelle Gestaltung der Seminare unterliegen dem Urheberrecht von IMINA (Claudia Bernert bzw. der durchführenden Person aus ihrem Kompetenznetzwerk). Eine elektronische Aufzeichnung der Seminare oder eine kopierende Handlung ist unzulässig. Die Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmenden bestimmt. Sie dürfen nicht weitergegeben werden.
Dasselbe gilt für die Erhebungsformularien (Fragebögen, Feedbackbögen, etc.), die im Vorfeld der Seminarveranstaltung bzw. im Nachgang der Seminarveranstaltung von IMINA an die Teilnehmenden verschickt werden.
IMINA selbst verpflichtet sich, Quellen zu benennen, sobald nicht eigene Erkenntnisse dargestellt sind.
Webinare und E-Shop
Sofern es auf der Angebotsseite von IMINA nicht anders gekennzeichnet ist, sind sämtliche elektronische Bildungsangebote (Webinare, E-Kurse, E-Books) bei Klick auf dem „Kaufen“-Button eine Interessensbekundung. Sobald den angegebenen Anweisungen hinsichtlich eines nochmaligen Bestätigens des Kaufwunsches gefolgt wird, geht der Interessent eine Kundenbeziehung mit IMINA ein. Sobald vom Bezahldienstleister „Digistore“ ein Zahlungseingang vermeldet ist, wird das Produkt umgehend ausgeliefert.
Widerruf
Der Käufer, die Käuferin des E-Produktes hat die Möglichkeit unter Rückgabe des Webinar-Produktes, E-Books oder E-Kurs-Produktes, binnen 14 Tage seinen Kauf zu widerrufen. Die Rückgabe erfolgt dadurch, dass der Käufer einen schriftlichen Widerruf an kontakt [at] imina-wem.de formuliert. Der Käufer erhält ebenso umgehend seine geleistete Zahlung zurück. Ihm werden gleichzeitig die digitalen Zugänge zum E-Produkt verwehrt.
Urheberrecht und Copyright von Webinar-, E-Kurs und E-Book-Inhalten
In den E-Produkten von IMINA werden Wissensinhalte und Fähigkeitsbildende Anwendungen vermittelt. Diese können in schriftlicher Form in E-Kurs-Papieren, E-Books oder in virtueller Video-Webinar- Form erfolgen. Sowohl die Inhalte, als auch die angewandten Methoden, didaktische Aufbereitung und konzeptionelle Gestaltung der Digital-Produkte unterliegen dem Urheberrecht von IMINA (Claudia Bernert bzw. der durchführenden Person aus ihrem Kompetenznetzwerk). Eine elektronischer Mittschnitt der Webinare oder eine kopierende Handlung ist unzulässig. Die Digitalprodukte sind nur für den persönlichen Gebrauch der Webinarteilnehmenden bzw. E-Produkt-Konsumenten bestimmt. Sie dürfen nicht weitergegeben werden.
IMINA selbst verpflichtet sich, sämtliche wissenschaftliche oder praktischen Quellen zu benennen, sobald nicht eigene Erkenntnisse dargestellt sind.
Verfassung der AGB und des Widerrufs von Claudia Bernert im August 2016